Steuern, Beiträge & Gebühren

Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer am 01. Juli fällig.

Hebesätze
Die Höhe der Grundsteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt.

Grundsteuer A295 v.H.
Grundsteuer B295 v.H.

Ansprechpartner
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.

Hebesätze
Die Höhe der Gewerbesteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

Hebesatz 380 v.H.

Ansprechpartner Gewerbesteuer
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes
Für Gewerbeanzeigen finden Sie in den Lebenslagen des Bayernportals die entsprechenden Vordrucke und benötigten Unterlagen: 

Gebühren

Gewerbeanmeldung 35,00 €
Gewerbeabmeldung 25,00 €
Gewerbeummeldung 30,00 €

Ansprechpartner An-, Ab- oder Ummeldung
Herr Förster, Tel. 0933579710-26; E-Mail schreiben

Fälligkeit
Die Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlag werden am 30. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres fällig. Zum 30. Dezember wird der genaue Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Mit dem Einbau der HYDRUS Ultraschallwasserzähler in den Jahren 2024 und 2025 entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen, denn diese werden von der Gemeinde in der Regel am Ende eines Jahres per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Höhe und Fälligkeit der Abrechnung, bzw. einer Rückzahlung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.

Wasser- und Kanalgebühren

Seit 01.01.2025

Wasser

 

Wassergebühr

2,59 €

Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5)

24,00 €

Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6)

36,00 €

Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10)

48,00 €

Verbundzähler bis 20 cbm

396,00 €

  

Kanal

 

Abwassergebühr

5,57 €

Niederschlagswasser

0,46 €

Ansprechpartner
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben

 

Fälligkeit
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Aufwandssteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresgebühr und beträgt 50,00 Euro für jeden Hund. Abweichend beträgt die Hundesteuer bei Tieren, welche der Kategorie Kampfhund zugeordnet werden 400,00 Euro.

Die Hundesteuer wird am 01. April eines Jahres fällig.

An- und Abmeldung eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Der Pachtzins für ein gepachtetes landwirtschaftliche Grundstück wird zum 01. November eines Jahres fällig.

Ansprechpartner
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.

Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original an folgende Adresse zurück:

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub

Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.

Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer am 01. Juli fällig.

Hebesätze
Die Höhe der Grundsteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A390 v.H.
Grundsteuer B260 v.H.

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.

Hebesätze
Die Höhe der Gewerbesteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

Hebesatz390 v.H.

Ansprechpartner Gewerbesteuer
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes
Für Gewerbeanzeigen finden Sie in den Lebenslagen des Bayernportals die entsprechenden Vordrucke und benötigten Unterlagen: 

Gebühren

Gewerbeanmeldung 35,00 €
Gewerbeabmeldung 25,00 €
Gewerbeummeldung 30,00 €

Ansprechpartner An-, Ab- oder Ummeldung
Herr Förster, Tel. 0933579710-26; E-Mail schreiben

Fälligkeit
Die Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlag werden am 30. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres fällig. Zum 30. Dezember wird der genaue Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Mit dem Einbau der HYDRUS Ultraschallwasserzähler in den Jahren 2024 und 2025 entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen, denn diese werden von der Gemeinde in der Regel am Ende eines Jahres per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Höhe und Fälligkeit der Abrechnung, bzw. einer Rückzahlung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.

Wasser- und Kanalgebühren

Seit 01.01.2025

Wasser

 

Gelchsheim – Wassergebühr

             2,76 €

Landessiedlung Wassergebühr

             1,77 €

Bauwasser

             2,76 €

Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5)

           24,00 €

Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6)

           36,00 €

Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10)

           48,00 €

Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15)

           72,00 €

 

 

Kanal

 

Gelchsheim – Abwassergebühr

             1,92 €

Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5)

           12,00 €

Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6)

           24,00 €

Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10)

           48,00 €

Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15)

           72,00 €

Niederschlagswasser

             0,23 €

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Aufwandssteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresgebühr und beträgt 50,00 Euro für jeden Hund. Abweichend beträgt die Hundesteuer bei Tieren, welche der Kategorie Kampfhund zugeordnet werden 400,00 Euro.

Die Hundesteuer wird am 01. April eines Jahres fällig.

An- und Abmeldung eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Ansprechpartner:
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Der Pachtzins für ein gepachtetes landwirtschaftliche Grundstück wird zum 01. November eines Jahres fällig.

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.

Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original an folgende Adresse zurück:

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub

Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.

Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer am 01. Juli fällig.

Hebesätze
Die Höhe der Grundsteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A380 v.H.
Grundsteuer B260 v.H.

Ansprechpartner:
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.

Hebesätze
Die Höhe der Gewerbesteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.

Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

Hebesatz340 v.H.

Ansprechpartner Gewerbesteuer
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes
Für Gewerbeanzeigen finden Sie in den Lebenslagen des Bayernportals die entsprechenden Vordrucke und benötigten Unterlagen: 

Gebühren

Gewerbeanmeldung 35,00 €
Gewerbeabmeldung 25,00 €
Gewerbeummeldung 30,00 €

Ansprechpartner An-, Ab- oder Ummeldung
Herr Förster, Tel. 0933579710-26; E-Mail schreiben

Fälligkeit
Die Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlag werden am 30. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres fällig. Zum 30. Dezember wird der genaue Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Mit dem Einbau der HYDRUS Ultraschallwasserzähler in den Jahren 2024 und 2025 entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen, denn diese werden von der Gemeinde in der Regel am Ende eines Jahres per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Höhe und Fälligkeit der Abrechnung, bzw. einer Rückzahlung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.

Wasser- und Kanalgebühren

Seit 01.01.2025

Wasser

 

Wassergebühr

             2,62 €

Bauwasser

             2,62 €

Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5)

           48,00 €

Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6)

           72,00 €

Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10)

           96,00 €

Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15)

         114,00 €

 

 

Kanal

 

Abwassergebühr

             2,68 €

Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5) AZ01

           48,00 €

Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6) AZ02

           72,00 €

Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10) AZ03

           96,00 €

Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15) AZ04

         114,00 €

Niederschlagswasser

             0,30 €

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Aufwandssteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresgebühr und beträgt 50,00 Euro für jeden Hund. Abweichend beträgt die Hundesteuer bei Tieren, welche der Kategorie Kampfhund zugeordnet werden 400,00 Euro.

Die Hundesteuer wird am 01. April eines Jahres fällig.

An- und Abmeldung eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Fälligkeit
Der Pachtzins für ein gepachtetes landwirtschaftliche Grundstück wird zum 01. November eines Jahres fällig.

Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.

Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original an folgende Adresse zurück:

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub

Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.

Fälligkeit der Steuern und Gebühren

Hier finden Sie die Fälligkeit der Steuern und Gebühren
  • Grundsteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
  • Grundsteuer Jahreszahler: 01.07.
  • Gewerbesteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
  • Wasser-/Niederschlagswasser-/Schmutzwassergebühren: 30.03. / 30.06. / 30.09.
  • Hundesteuer: 01.04.
  • Pacht für landwirtschaftliche Grundstücke: 01.11.
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.

Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat an folgende Adresse zurück:

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub

 

Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück, eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.

Steuern, Beiträge und Gebühren der Stadt Aub

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten kommunalen Gebühren und Steuern.
Grundsteuer A 160 v. H.
Grundsteuer B 145 v. H.
Gewerbesteuer 350 v. H.
Hundesteuer 40,00 €
Abwasser Grundgebühr pro Jahr 120,00 €
Abwasser pro cbm 2,13 €
Frischwasser Grundgebühr pro Jahr 36,00 €*
Frischwasser pro cbm 2,34 €*
 
WASSER
pro m² Grundstücksfläche 0,80 €*
pro m² Geschossfläche 5,30 €*
KANAL
pro m² Grundstücksfläche 1,45 €
pro m² Geschossfläche 10,50 €

* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

Weitere Gebühren finden Sie hier.

Änderungen vorbehalten – keine Gewähr auf Aktualität

Kommunale Gebühren

Weitere Gebühren (Abwasser, Frischwasser) und Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer) finden Sie bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld.
Meldebescheinigung 5,00 €
Führerscheinantrag 5,10 €
Führungszeugnis 13,00 €
Gewerbean- oder abmeldung 26,00 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 €
Personalausweis bis 24 Jahre 22,80 €
Personalausweis über 24 Jahre 37,00 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass (bis 24 Jahre) 37,50 €
Reisepass (über 24 Jahre) 70,00 €
vorläufiger Reisepass 26,00 €
Aufpreis für Express-Reisepass 32,00 €
Aufpreis für 48-Seiten Reisepass 22,00 €
Personenstandsurkunde 12,00 €
Anmeldung Eheschließung (für Deutsche) 55,00 €
Kirchenaustritt 35,00 €

Hundesteuer

Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an m.weber@vgem-aub.bayern.de bzw. per Post/Rathausbriefkasten z. H. Frau Weber.

 

Bei Fragen steht Ihnen Frau Weber unter der Telefonnummer 09335/9710-24 zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: