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Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer am 01. Juli fällig.
Hebesätze
Die Höhe der Grundsteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt.
| Grundsteuer A | 295 v.H. |
| Grundsteuer B | 295 v.H. |
Ansprechpartner
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.
Hebesätze
Die Höhe der Gewerbesteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Hebesatz | 380 v.H. |
Ansprechpartner Gewerbesteuer
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben
An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes
Für Gewerbeanzeigen finden Sie in den Lebenslagen des Bayernportals die entsprechenden Vordrucke und benötigten Unterlagen:
Gebühren
| Gewerbeanmeldung | 35,00 € |
| Gewerbeabmeldung | 25,00 € |
| Gewerbeummeldung | 30,00 € |
Ansprechpartner An-, Ab- oder Ummeldung
Herr Förster, Tel. 0933579710-26; E-Mail schreiben
Fälligkeit
Die Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlag werden am 30. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres fällig. Zum 30. Dezember wird der genaue Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Mit dem Einbau der HYDRUS Ultraschallwasserzähler in den Jahren 2024 und 2025 entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen, denn diese werden von der Gemeinde in der Regel am Ende eines Jahres per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Höhe und Fälligkeit der Abrechnung, bzw. einer Rückzahlung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.
Wasser- und Kanalgebühren | Seit 01.01.2025 |
Wasser | |
Wassergebühr | 2,59 € |
Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5) | 24,00 € |
Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6) | 36,00 € |
Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10) | 48,00 € |
Verbundzähler bis 20 cbm | 396,00 € |
Kanal | |
Abwassergebühr | 5,57 € |
Niederschlagswasser | 0,46 € |
Ansprechpartner
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Aufwandssteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresgebühr und beträgt 50,00 Euro für jeden Hund. Abweichend beträgt die Hundesteuer bei Tieren, welche der Kategorie Kampfhund zugeordnet werden 400,00 Euro.
Die Hundesteuer wird am 01. April eines Jahres fällig.
An- und Abmeldung eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Der Pachtzins für ein gepachtetes landwirtschaftliche Grundstück wird zum 01. November eines Jahres fällig.
Ansprechpartner
Frau Winkler, Tel.: 09335/9710-31, E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.
Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original an folgende Adresse zurück:
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub
Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer am 01. Juli fällig.
Hebesätze
Die Höhe der Grundsteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 390 v.H. |
| Grundsteuer B | 260 v.H. |
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.
Hebesätze
Die Höhe der Gewerbesteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Hebesatz | 390 v.H. |
Ansprechpartner Gewerbesteuer
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes
Für Gewerbeanzeigen finden Sie in den Lebenslagen des Bayernportals die entsprechenden Vordrucke und benötigten Unterlagen:
Gebühren
| Gewerbeanmeldung | 35,00 € |
| Gewerbeabmeldung | 25,00 € |
| Gewerbeummeldung | 30,00 € |
Ansprechpartner An-, Ab- oder Ummeldung
Herr Förster, Tel. 0933579710-26; E-Mail schreiben
Fälligkeit
Die Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlag werden am 30. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres fällig. Zum 30. Dezember wird der genaue Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Mit dem Einbau der HYDRUS Ultraschallwasserzähler in den Jahren 2024 und 2025 entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen, denn diese werden von der Gemeinde in der Regel am Ende eines Jahres per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Höhe und Fälligkeit der Abrechnung, bzw. einer Rückzahlung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.
Wasser- und Kanalgebühren | Seit 01.01.2025 |
Wasser | |
Gelchsheim – Wassergebühr | 2,76 € |
Landessiedlung Wassergebühr | 1,77 € |
Bauwasser | 2,76 € |
Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5) | 24,00 € |
Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6) | 36,00 € |
Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10) | 48,00 € |
Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15) | 72,00 € |
|
|
Kanal |
|
Gelchsheim – Abwassergebühr | 1,92 € |
Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5) | 12,00 € |
Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6) | 24,00 € |
Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10) | 48,00 € |
Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15) | 72,00 € |
Niederschlagswasser | 0,23 € |
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Aufwandssteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresgebühr und beträgt 50,00 Euro für jeden Hund. Abweichend beträgt die Hundesteuer bei Tieren, welche der Kategorie Kampfhund zugeordnet werden 400,00 Euro.
Die Hundesteuer wird am 01. April eines Jahres fällig.
An- und Abmeldung eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Ansprechpartner:
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Der Pachtzins für ein gepachtetes landwirtschaftliche Grundstück wird zum 01. November eines Jahres fällig.
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.
Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original an folgende Adresse zurück:
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub
Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Fälligkeit
Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer am 01. Juli fällig.
Hebesätze
Die Höhe der Grundsteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 380 v.H. |
| Grundsteuer B | 260 v.H. |
Ansprechpartner:
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.
Hebesätze
Die Höhe der Gewerbesteuer entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Dieser wird nicht jährlich neu versendet, sondern nur bei einer Änderung neu erteilt.
Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Hebesatz | 340 v.H. |
Ansprechpartner Gewerbesteuer
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes
Für Gewerbeanzeigen finden Sie in den Lebenslagen des Bayernportals die entsprechenden Vordrucke und benötigten Unterlagen:
Gebühren
| Gewerbeanmeldung | 35,00 € |
| Gewerbeabmeldung | 25,00 € |
| Gewerbeummeldung | 30,00 € |
Ansprechpartner An-, Ab- oder Ummeldung
Herr Förster, Tel. 0933579710-26; E-Mail schreiben
Fälligkeit
Die Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlag werden am 30. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres fällig. Zum 30. Dezember wird der genaue Verbrauch des vergangenen Jahres ermittelt. Mit dem Einbau der HYDRUS Ultraschallwasserzähler in den Jahren 2024 und 2025 entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen, denn diese werden von der Gemeinde in der Regel am Ende eines Jahres per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Höhe und Fälligkeit der Abrechnung, bzw. einer Rückzahlung wird Ihnen per Bescheid mitgeteilt.
Wasser- und Kanalgebühren | Seit 01.01.2025 |
Wasser |
|
Wassergebühr | 2,62 € |
Bauwasser | 2,62 € |
Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5) | 48,00 € |
Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6) | 72,00 € |
Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10) | 96,00 € |
Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15) | 114,00 € |
|
|
Kanal |
|
Abwassergebühr | 2,68 € |
Grundgebühr bis 4 m³ (Qn 2,5) AZ01 | 48,00 € |
Grundgebühr bis 10 m³ (Qn 6) AZ02 | 72,00 € |
Grundgebühr bis 16 m³ (Qn 10) AZ03 | 96,00 € |
Grundgebühr bis 25 m³ (Qn 15) AZ04 | 114,00 € |
Niederschlagswasser | 0,30 € |
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der gemeindlichen Aufwandssteuer. Die Hundesteuer ist eine Jahresgebühr und beträgt 50,00 Euro für jeden Hund. Abweichend beträgt die Hundesteuer bei Tieren, welche der Kategorie Kampfhund zugeordnet werden 400,00 Euro.
Die Hundesteuer wird am 01. April eines Jahres fällig.
An- und Abmeldung eines Hundes
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Fälligkeit
Der Pachtzins für ein gepachtetes landwirtschaftliche Grundstück wird zum 01. November eines Jahres fällig.
Ansprechpartner
Frau Weber, Tel.: 09335/9710-24, E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.
Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat im Original an folgende Adresse zurück:
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub
Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück. Eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat an folgende Adresse zurück:
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub
Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück, eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
| Grundsteuer A | 160 v. H. |
| Grundsteuer B | 145 v. H. |
| Gewerbesteuer | 350 v. H. |
| Hundesteuer | 40,00 € |
| Abwasser Grundgebühr pro Jahr | 120,00 € |
| Abwasser pro cbm | 2,13 € |
| Frischwasser Grundgebühr pro Jahr | 36,00 €* |
| Frischwasser pro cbm | 2,34 €* |
| WASSER | |
| pro m² Grundstücksfläche | 0,80 €* |
| pro m² Geschossfläche | 5,30 €* |
| KANAL | |
| pro m² Grundstücksfläche | 1,45 € |
| pro m² Geschossfläche | 10,50 € |
* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer
Weitere Gebühren finden Sie hier.
Änderungen vorbehalten – keine Gewähr auf Aktualität
| Meldebescheinigung | 5,00 € |
| Führerscheinantrag | 5,10 € |
| Führungszeugnis | 13,00 € |
| Gewerbean- oder abmeldung | 26,00 € |
| Auszug aus dem Gewerbezentralregister | 13,00 € |
| Personalausweis bis 24 Jahre | 22,80 € |
| Personalausweis über 24 Jahre | 37,00 € |
| vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
| Reisepass (bis 24 Jahre) | 37,50 € |
| Reisepass (über 24 Jahre) | 70,00 € |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
| Aufpreis für Express-Reisepass | 32,00 € |
| Aufpreis für 48-Seiten Reisepass | 22,00 € |
| Personenstandsurkunde | 12,00 € |
| Anmeldung Eheschließung (für Deutsche) | 55,00 € |
| Kirchenaustritt | 35,00 € |
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an m.weber@vgem-aub.bayern.de bzw. per Post/Rathausbriefkasten z. H. Frau Weber.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Weber unter der Telefonnummer 09335/9710-24 zur Verfügung.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: